Rechtsdurchsetzende nichtanwaltliche Dienstleister, die sich mit ihrem Geschäftsmodell auf die gebündelte Durchsetzung zedentenverschiedener abgetretener Forderungen spezialisiert haben, haben es schwer vor den deutschen Gerichten. Dies zeigt nicht nur die Entscheidung des LG München I zum LKW-Kartell, sondern auch die jüngste Entscheidung des LG Ingolstadt im Verfahren der financialright GmbH (MyRight) gegen Audi und Volkswagen.

Wie heute bekannt wurde, hat das LG Ingolstadt eine Klage von MyRight, mit der Ansprüche aus abgetretenem Recht von mehr als 2.800 Zedenten (Klagesumme mehr als 77 Millionen Euro) gesammelt durchgesetzt werden sollten, abgewiesen.

Dazu nachstehend die Pressemitteilung vom LG Ingolstadt:

Mit Urteil vom 07.08.2020 hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Ingolstadt die Klage nun abgewiesen.
Im Wesentlichen ging die Kammer davon aus, dass zwar im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der sog. „Lexfox-Entscheidung“ vom 27.11.2019 – VIII ZR 285/18 – die klageweise Geltendmachung von abgetretenen Ansprüchen durch Rechtsdienstleister wie der Klägerin grundsätzlich zulässig sei. Abweichend zu dieser Entscheidung seien aber im vorliegenden Fall bereits die einzelnen Abtretungsvereinbarungen nichtig, da sie aufgrund einer die Käufer benachteiligenden Regelung nicht mehr von der Inkassodienstleistungsbefugnis der Klägerin nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt seien. Dies beruhe vor allem auf der vertraglichen Regelung der Klägerin, nach der im Falle eines Vergleichswiderrufs eines Käufers dessen gesamte Rechtsverfolgung für diesen nicht mehr kostenfrei sei. Hieraus resultiere sowohl ein unzulässiger wirtschaftlicher Druck für den jeweiligen Käufer als auch ein Interessenskonflikt zwischen dem Käufer und der Klägerin. Hierin liege eine unzumutbare Benachteiligung des Käufers, die zur Nichtigkeit der Abtretungsvereinbarung führe. Ohne wirksame Abtretung könne die Klägerin aber die Ansprüche der Käufer nicht selbst geltend machen, so dass die Klage abzuweisen gewesen sei.

Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/ingolstadt/presse/2020/10.php